Bekanntmachung Dienstleistungsauftrag
Entwicklung einer Informationsplattform mit integrierter Lernplattform

im Rahmen des Projekts „agnes@work – Agiles Netzwerk für sehbeeinträchtigte Berufstätige” des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V.

Vergabestelle: Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS), Frauenbergstraße 8, 35039 Marburg

Projekt: „agnes@work – Agiles Netzwerk für sehbeeinträchtigte Berufstätige”; Projekt-Nr. AGF.00.00004.19

Verantwortliche Ansprechperson: Herbert Rüb

Auftraggeber (Vergabestelle)

Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS), Frauenbergstraße 8, 35039 Marburg, 06421/94888-33. E-Mail: agnes@dvbs-online.de

Das vom DVBS durchgeführte Projekt agnes@work wird durch das Bundesministerium für Arbeit aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert.

Angaben zum Verfahren

Es wird ein Dienstleistungsauftrag im Projekt agnes@work des DVBS in öffentlicher Ausschreibung nach § 9 UVgO ausgeschrieben.

Angaben zur Leistung

Art und Umfang der Leistung

Nähere Informationen finden Sie in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) sowie im Fachkonzept (Anlage 2).

Ort der Leistungserbringung

Marburg/Hessen

Form der Angebote

Das unterschriebene Angebotsformular (Anlage 3) ist einschließlich aller Anlagen im Original ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenweg in einem fest verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet mit der deutlich erkennbaren Aufschrift, „Nicht vor Ablauf der Angebotsfrist öffnen“ bei

Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS)
z. Hd. Herrn Herbert Rüb
Frauenbergstraße 8
35039 Marburg

einzureichen.
Angebote, die per E-Mail oder Fax eingehen, werden ausgeschlossen.
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.

Fristen

Angebotsfrist

Einreichung bitte bis 24.01.2022, 16:00 Uhr.

Maßgeblich ist der Eingangsstempel bzw. die Eingangsbestätigung bei persönlicher Übergabe oder Übergabe durch Boten. Der Anbieter hat sicherzustellen, dass über Zustell- oder Kurierdienste versendete Angebote innerhalb der o.g. Frist zur Einreichung der Angebote bei der genannten Kontaktstelle eingehen. Später eingehende Angebote können nicht berücksichtigt werden.

Bindefrist:

Die Bindefrist endet am 01.04.2022.

Information, Kommunikation und Fragen

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten, vollständigen und direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.agnes-at-work.de/ausschreibungen/2021_3

Fragen zur Ausschreibung sind bis zum 17.01.2022 schriftlich per E-Mail an agnes@dvbs-online.de zu stellen.

Die Fragen werden ausschließlich per E-Mail beantwortet und die Antworten als Ergänzung unter
https://www.agnes-at-work.de/ausschreibungen/2021_3/2021_3_bieterfragen

veröffentlicht. Mit der Übersendung einer Bieterfrage genehmigt der Anbieter eine entsprechende Bekanntgabe. Die Anbieter sind verpflichtet, sich eigenständig über Änderungen oder Bieterfragen auf der vorgenannten Website zu informieren.

Bei Unklarheiten nach Auffassung eines Anbieters hat er den DVBS unverzüglich schriftlich per Mail darauf hinzuweisen.

Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zulässig.

Einzureichende Unterlagen und Erklärungen

  1. Vollständiges und unterschriebenes Angebot inkl. aller Anhänge (Anlage 3)
  2. Eigenerklärungen (Anlage 4)
  3. Verpflichtungserklärung (Anlage 5)

Unvollständige Unterlagen und/oder fehlende Angaben können zum Ausschluss des Verfahrens führen. Die Einreichung ergänzender Unterlagen zu Eignung und Referenzen ist zulässig. Die Vergabestelle behält sich vor, ggf. weitere Unterlagen und Nachweise nachzufordern.

Kosten

Für die Erstellung des Angebots werden keine Kosten erstattet.

Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird gemäß § 43 Abs. 1 UVgO auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt.

Für die Erteilung des Zuschlags erfolgt die Wertung anhand der in der Leistungsbeschreibung genannten Kriterien und Gewichtungen.

Hinweis zu nicht berücksichtigten Angeboten

Mit Abgabe eines Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter und Bieterinnen den Bestimmungen des § 46 UVgO.

Anlagen

Marburg, 20.12.2021

Bieterfragen