Bieterfragen zur Ausschreibung des Dienstleistungsauftrags
Erstellung eines E-Learning Selbstlernkurses zum Thema „Moderne Arbeitsweisen und ihre Auswirkungen auf die Beschäftigung von Menschen mit Seheinschränkungen“
Frage 1:
Darf für die Erstellung des E-Learnings lizenzpflichtige Autorensoftware zum Einsatz kommen, auch wenn der Auftraggeber selbst zur späteren Überarbeitung des E-Learnings nicht über eigene Lizenzen dieser Software verfügt oder verfügen wird? Und würde die Verwendung von lizenzpflichtiger Autorensoftware – ggf. trotz damit verbundener Vorzüge des erstellten Selbstlernkurses! – den Ausschreibungsmodalitäten widersprechen?
Antwort Frage 1:
Zur Nutzung von lizenzpflichtigen Autorenwerkzeugen durch den Auftragnehmer wie zu den konkreten eingesetzten technischen Mitteln bei der Erstellung des E-Learnings werden in der Ausschreibung keine Vorgaben getroffen. Auf S. 4 der Leistungsbeschreibung wird die Benennung des eingesetzten Autorenwerkzeugs im Angebot gefordert. Die Formulierung „Für gewählte Lösungen dürfen im Regelbetrieb nach der Projektlaufzeit keine Lizenzgebühren anfallen.“ auf S. 4 der Leistungsbeschreibung bedeutet, dass dem Auftraggeber keine lizenzrechtlichen Folgekosten entstehen dürfen. Zudem wird auf S. 3 der Leistungsbeschreibung gefordert, dass Inhalte auch nach Abschluss des Auftrags aktualisierbar sein müssen.